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Heißes Thema Brandschutz
Brandkatastrophen sind in der EU im Steigen begriffen. Neben dem aktiven Feuerschutz durch Institutionen wie die heimischen Feuerwehren oder durch technische Brandschutzeinrichtungen wie Brandmelder und Sprinkleranlagen gewinnt im Bauwesen der vorbeugende bauliche Brandschutz zunehmend an Bedeutung. Die EU reagiert mit verschärftend Klassifizierungen für Baustoffe. Die Wahl des Baumaterials hat naturgemäß einen erheblichen Einfluss auf die Brandsicherheit eines Bauwerks bzw. eines Bauteils. Vor ihrer baulichen Zulassung werden Baumaterialien daher strengen Brandschutztests unterzogen.
Trotz erhöhter brandschutztechnischer Anforderungen an Bauteile und Bauwerke stellt Feuer nach wie vor eine der größten Bedrohungen für die Menschen dar. Alljährlich sterben alleine in Österreich rund 60 Menschen an den Folgen von Bränden. Rund 300 Personen erleiden jedes Jahr schwere Verletzungen bzw. Rauchgasvergiftungen infolge von Brandunfällen. Der überwiegende Großteil der Brände ereignet sich in Wohngebäuden. Die Statistik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes spricht eine deutliche Sprache: Mehr als 32.000 Feuerwehreinsätze pro Jahr halten die Brandbekämpfer auf Trapp. Statistisch gesehen bricht in ganz Österreich also alle 20 Minuten ein Brand aus. Die Häufung von Brandfällen ist aber kein rein österreichisches Phänomen. Im gesamten EU-Raum ist ein deutlicher Anstieg festzustellen. Dementsprechend stehen auch die brandschutztechnischen Eigenschaften von Baumaterialien und Baustoffen immer wieder zur Diskussion. Um den Brandschutz von Gebäuden zu gewährleisten, ist die sachgerechte Ausführung der statisch konstruktiven Elemente sowie der Bauteiloberflächen von entscheidender Bedeutung. Der bauliche Brandschutz beinhaltet damit alle Maßnahmen zur Verhinderung oder Erschwerung der Brandausbreitung in Gebäuden. Bis dato beruhen die Brandschutzanforderungen auf nationalen Regelungen. In Zukunft werden diese weitgehend durch europäische Richtlinien, Normen und Leitlinien abgelöst.
EUROPÄISCHE KLASSIFIZIERUNG
Im Zuge der Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes für Bauprodukte wurde von der EU-Kommission die so genannte Bauprodukterichtlinie erlassen. Diese soll den freien Warenverkehr mit Bauprodukten im EU-Binnenmarkt ermöglichen bzw. erleichtern. Ziel der Bauoprodukterichtlinie ist es, die wesentlichen Anforderungen an das Bauwerk, in welchem Bauprodukte verwendet werden festzulegen, die bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden müssen. Dazu gehört neben der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit, der Hygiene, Gesundheit und dem Umweltschutz, der Nutzungssicherheit, dem Schallschutz, der Energieeinsparung und dem Wärmeschutz auch der Brandschutz.
Als Nachweis über die Erfüllung der wesentlichen bautechnischen Anforderungen dient die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte, mit welcher der Hersteller nachweist, dass das jeweilige Produkt alle wesentlichen Anforderungen der Richtlinie erfüllt und die relevanten Richtlinien der EU eingehalten werden.
Im Bezug auf das Brandverhalten von Baustoffen wurden die nationalen Prüf- und Beurteilungsgrundlagen (ÖNorm B 3800 Teil 1) durch die neue EN 13501, Teil 1 ersetzt. „Eine Äquivalenz zwischen dem alten und dem neuen Klassifizierungssystem ist nicht gegeben. Allerdings werden die Baustoffe, aufgrund der augenblicklich noch in Überarbeitung befindlichen nationalen Baugesetzgebung hinsichtlich EN, nach ÖNorm geprüft und beurteilt, erklärt Rainer Kilber, Brandschutzexperte vom IBS-Institut für Brandschutztechnik in Linz. Spätestens ab Mai 2010 werden Bauprodukte nach Euroklassen geprüft. Dann nämlich muss die Paragraph-15a-Vereinbarung der Länder bezüglich Harmonisierung der Bauordnungen umgesetzt sein. Als nationale Entsprechung zu den europäischen Bauprodukterichtlinien dienen in Österreich die OIB-Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik. Richtlinie 2 befasst sich mit dem Brandschutz.
Das neue, europäische Klassifizierungssystem gliedert Baustoffe in insgesamt sieben Brennbarkeitsklassen (A1, A2, B, C, D, E, F) welche die bisherige ÖNorm-Unterteilung in A – nichtbrennbar und B1, B2, B3 – schwerbrennbar ersetzt. Hinzu kommen im Rahmen der EN die Klassen „Qualmbildung“ und „Tropfenbildung“.
Im Rahmen einer Produktprüfung an der Gipskartonplatte „Fireboard“ von Knauf lud das Unternehmen zum Lokalaugenschein ins Brandlabor nach Linz. 90 Minuten einseitige Beflammung einer mit Fireboard-Elementen errichteten Trockenbauwand standen auf dem Programm. Geprüft wurde nach Eurocode. Neben dem eigentlichen Bauprodukt wird damit auch die Konstruktion und Befestigung mitgeprüft, die im Ernstfall ja auch tatsächlich den Flammen standhalten müssen.
NICHT VIEL ZU SEHEN
Der tatsächliche Brandversuch verläuft in der Regel relativ unspektakulär. Von den Flammen ist nicht viel zu sehen! Der je nach Anforderung errichtete Bauteil dient als Abschirmung – sowohl vor den Flammen als auch vor der Hitze. Lediglich ein kleines orangerot leuchtendes Guckloch an der Rückseite erlaubt den Blick in die Brennkammer.
Im Hintergrund läuft während des gesamten Versuchs die digitale Minutenanzeige – exakt 90 Minuten soll die Gesamtkonstruktion dem Hitzeangriff standhalten. Und nicht nur die Flammen am überschlagen hindern, sondern entsprechend Eurocode die Tragfähigkeit behalten, vor Durchtritt von Rauch und Feuer schützen und das Überschreiten von festgelegten Temperaturspitzen auf der, dem Brand abgekehrten Seite verhindern. Jede Konstruktion, die gemäß Eurocode 2 bemessen ist, muss die folgende Brandschutzkriterien erfüllen: Feuerwiderstand (R), Raumabschirmung (E) und Hitzeabschirmung (I). Die Kennzeichnungsbuchstaben werden in Kombination mit Zahlen verwendet, die den Widerstand gegenüber dem ISO-Normbrand in Minuten angeben. „Eine Wand, die einem Brand 90 Minuten lang standhält, wird beispielsweise als R 90 eingestuft. Eine Wand, die darüber hinaus auch raumabschließend wirkt, wird mit RE 90 bezeichnet. Wenn dieselbe Wand darüber hinaus auch noch hitzebeständig ist, dann trägt sie die Bezeichnung REI 90“ erklärt IBS-Prokurist und Versuchsleiter Thomas Trauner.
Parallel mit dem Herunterzählen der Zeit verzeichnet ein Computer den Temperaturanstieg an den zahllosen Messpunkten der brandabgekehrten Seite. Mit Kamera und Diktiergerät dokumentieren die verantwortlichen Prüftechniker alle paar Minuten den Zustand der Konstruktion. Temperaturkurven, Bildmaterial und Schlussbericht entscheiden letztendlich, ob das jeweilige Produkt, die von der Norm definierten Anforderungen auch in der Praxis zu bestehen vermag. Nach 90 Minuten erlischt das Geräusch des Brandofens und die Konstruktion wird nach dem Auskühlen noch einmal abschließend genau unter die Lupe genommen.
Detail am Rande: Die Fireboard hat ihre Brandtaufe natürlich mit Bravour bestanden und dem Feuer 90 Minuten lang erfolgreich die Stirn geboten.